Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulen/Gruppen im Kindercamp Sonnenhof

  • 1 Anerkennung des Hausrechts, der Hausregeln und allgemeinen Bestimmungen

Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden die AGB´s, Regeln und Bestimmungen des Kindercamp Sonnenhof anerkannt. Bei Gruppenreisen muss der Verantwortliche die Haus- und Schwimmbadordnung ebenfalls mittels Unterschrift anerkennen und der Heimleitung bei Ankunft aushändigen. Die Zimmerbelegung und Raumeinteilung bleibt der Hausleitung überlassen, diese wird jedoch versuchen Wünsche zu berücksichtigen.

Die Hausordnung ist Teil des Vertrages. Gäste die gegen die Hausordnung oder Gesetze verstoßen, der Heimleitung keine Folge leisten oder den Ablauf der Freizeit stören, können auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden (z.B. Abholung durch die Eltern). Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages kann in diesem Fall nicht erfolgen. Im Extremfall gilt dies für die komplette Gruppe.

Getränke sind vom Haus zu beziehen und sollten nicht mitgebracht werden, in Ausnahmefällen ist dieses mit der Heimleitung abzusprechen. Das Rauchen ist auf dem gesamten Grundstück untersagt. Drogenbesitz oder Konsum wird umgehend zur Anzeige gebracht und führt zum sofortigen Verweis vom Sonnenhof.

  • 2 Haftung

Das Kindercamp übernimmt für Gruppen keinerlei Haftung. Außerdem haftet das Kindercamp im Rahmen des Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören unter anderem Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm und Streiks von denen wir oder unsere Lieferanten beeinflusst werden.

Sollte Wirtschaftsbedingt die Inflationsrate über 5% ansteigen, sind wir gezwungen unsere Preise kurzfristig anzupassen.

Sollte der Aufenthalt seitens des Kindercamps storniert werden, so wird lediglich der bereits überwiesene Betrag für den Aufenthalt zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

Auch übernimmt das Kindercamp für Schäden die durch die Verletzung der Aufsichtspflicht von Begleitpersonen zustande kommen, keinerlei Verantwortung. Sollte demnach etwas kaputt gehen, ist die Schule, der Verein bzw. der Veranstalter der Reisegruppe verantwortlich und muss dafür aufkommen.

Für mitgebrachte Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Mobiltelefone, Kameras, usw.) wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Auf Wunsch können die Wertsachen jedoch bei der Heimleitung zur Verwahrung abgegeben werden.

  • 3 Bezahlung und Stornierungsbedingungen

Bitte zahlen Sie mindestens die Hälfte des Betrags ca. einen Monat vor Ankunft auf eines unserer Konten ein. Spätestens bei Ankunft muss der Restbetrag bezahlt sein.
Die Anmeldung kann durch den Teilnehmer schriftlich jederzeit storniert werden, wobei folgende Stornogebühren anfallen: Bis vier Wochen vor dem Anreisetag fallen 50% des Vollpensionspreises an. Bei Stornierung von weniger als vier Wochen vor Anreisetag fallen 75% des Vollpensionspreises an. Stornierungsgebühren für reservierte Ausflüge sind ebenfalls zu zahlen.

  • 4 Kaution/Schlüsselübergabe
    Der/die Verantwortliche der Gruppe übernimmt die Schlüssel und bürgt für den ordnungsgemäßen Zustand der benutzten Räume, sowie für die Rückgabe der Schlüssel und aller ausgeliehenen Gegenstände. Das Haus ist nach 22.00 Uhr geschlossen zu halten. Es ist eine Kaution in Höhe von € 20,- je Schlüssel am Anreisetag zu entrichten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Gerichtsstand für alle Fälle ist Traunstein                                   Marquartstein, 01.01.2023