Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kindercamps Sonnenhof

§ 1 Geltungsbereich, Hausordnung und Kündigung

Diese AGB gelten für alle Beherbergungsverträge zwischen dem Kindercamp Sonnenhof und dem Vertragspartner (Gäste, Gruppen, Schulen, Vereine, Privatpersonen).

Die Haus- und Schwimmbadordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Das Kindercamp behält sich vor, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und betroffene Teilnehmer auf eigene Kosten des Hauses zu verweisen, wenn diese gegen Gesetze verstoßen oder trotz Abmahnung nachhaltig gegen die Hausordnung verstoßen (z. B. bei Verstoß gegen das Drogen- oder Rauchverbot). Das Kindercamp behält in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Preis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (z. B. Verpflegung) sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwertung erlangt werden.

Das Mitbringen eigener Getränke ist untersagt; Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache mit der Heimleitung.

§ 2 Haftung

Das Kindercamp Sonnenhof haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Kindercamps oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet das Kindercamp nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet das Kindercamp auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die gesetzliche Gastwirtshaftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt. Eine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt das Kindercamp nur, wenn diese ausdrücklich zur Verwahrung an die Heimleitung übergeben wurden.

Eine Haftung auf Schadensersatz für die Folgen höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen) ist ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Stornierung

Mindestens 50 % des Gesamtbetrages sind bis einen Monat vor Ankunft auf das Konto des Kindercamps zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens bei Ankunft fällig.

Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Kindercamp in Textform.

Im Falle eines Rücktritts stehen dem Kindercamp folgende pauschalierte Ersatzansprüche zu:

  • Bis 4 Wochen vor Anreise: 50 % des vereinbarten Vollpensionspreises.

  • Bei weniger als 4 Wochen vor Anreise: 75 % des vereinbarten Vollpensionspreises. Stornierungsgebühren für verbindlich reservierte Ausflüge sind in voller Höhe der anfallenden Fremdkosten zu tragen.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Kindercamp kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

§ 4 Kaution und Schlüsselübergabe

Am Anreisetag ist eine Kaution in Höhe von 20,00 € je ausgegebenem Schlüssel zu entrichten. Der Vertragspartner haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der benutzten Räume sowie für die Rückgabe der Schlüssel und aller ausgeliehenen Gegenstände. Das Haus ist nach 22:00 Uhr geschlossen zu halten.

§ 5 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kindercamp Sonnenhof und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Traunstein, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Marquartstein, 08.06.2026